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Kreditrevision

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    planmäßige, kritische Untersuchung der Kreditengagements eines Kreditinstituts sowie des Inhalts, der Art und des Ablaufs der Kreditentscheidung, -bearbeitung und Kreditüberwachung durch nicht im Kreditgeschäft selbst tätige Revisoren. Die Kreditrevision befasst sich insbesondere mit der Prüfung und Beurteilung der Einhaltung der Vorgaben nach den MaRisk für das Kreditgeschäft. Die nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben erforderlichen Kreditratingsysteme sind von den Kreditinstituten regelmäßig zu überprüfen. Diese Prüfung ist häufig wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Kreditrevision und dient v.a. der Beurteilung des Risikomanagementsystems der Adressenausfallrisiken von Kreditinstituten. Neben Einzelfallprüfungen (Stichprobenverfahren) bedient sich die Kreditrevision risikoorientierter Prozessprüfungen (Systemprüfungen). Die Kreditrevision findet in regelmäßigen oder unregelmäßigen Zeitabständen oder aber aus bes. Veranlassung als Sonderprüfung für einzelne Kreditengagements durch eine neutrale Stelle (interne Revision) statt. Die interne Revision ist direkt der Geschäftsleitung eines Kreditinstitutes angegliedert oder unterstellt. Daneben unterliegen alle Kreditinstitute einer externen Kreditrevision durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Prüfungsverbände oder Verbandsrevisoren. Durch die Kreditrevision sollen Kreditrisiken vermindert und Ausfälle im Kreditgeschäft minimiert werden.

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