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Kredittäuschungsvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag, bei dem die Parteien bewusst Außenstehende über die Kreditwürdigkeit des einen Partners täuschen.

    Beispiel: Geheimgehaltene Sicherungsübereignung des gesamten Warenlagers kann, sofern es sich praktisch um den einzigen Vermögensgegenstand des Schuldners handelt, gegen die guten Sitten verstoßen und gemäß § 138 BGB als K. nichtig sein.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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