Kredittäuschungsvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, bei dem die Parteien bewusst Außenstehende über die Kreditwürdigkeit des einen Partners täuschen.
Beispiel: Geheimgehaltene Sicherungsübereignung des gesamten Warenlagers kann, sofern es sich praktisch um den einzigen Vermögensgegenstand des Schuldners handelt, gegen die guten Sitten verstoßen und gemäß § 138 BGB als Kredittäuschungsvertrag nichtig sein.
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