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Kreditverbriefung
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Asset Securitization, wertpapiermäßige Verbriefung von Kreditforderungen, die damit handelbar gemacht werden und am Kapitalmarkt platziert werden können. Grundsätzlich sind für eine Verbriefung alle Forderungen geeignet, die regelmäßige Rückflüsse (Cash-Flow) aufweisen: Unternehmenskredite, Immobilienkredite, Autokredite, Kreditkartenschulden und viele mehr. Die so besicherten Wertpapiere werden als Asset Backed Securities (ABS) bezeichnet, also durch Vermögen (asset) besicherte (backed) Wertpapiere (securities).
Die Grundstruktur: Zunächst verkauft ein Gläubiger, der Originator (das sind z.B. Banken oder Kreditkartenorganisationen) ein Pool verschiedener Kreditforderungen an eine für diesen Zweck gegründete Gesellschaft (Special Purpose Vehicle – SPV). Diese Zweckgesellschaft emittiert Wertpapiere oder stellt Schuldscheindarlehen aus und platziert diese am Kapitalmarkt. Die Wertpapiere sind durch die Zahlungsansprüche aus den Krediten besichert. Die Güte der Wertpapiere hängt damit maßgeblich von der Güte der verkauften Kreditforderungen ab. Da die Investoren zumeist die Qualität nicht beurteilen können, wird eine Rating-Agentur mit der Beurteilung der Risiken der ABS beauftragt. Die ursprünglichen Kreditbeziehungen zwischen den Kreditgebern und Kreditnehmern werden nicht geändert, häufig wissen die Kreditnehmer nicht einmal von der Weitergabe. Die Zins- und Tilgungsleistungen der Wertpapiere werden im Wesentlichen aus den Zahlungsrückflüssen der Kredite getätigt. Mit dem Inkasso der Forderungen und aller damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten wird ein Service-Agent beauftragt. Darüber hinaus wird ein Treuhänder (Trustee) eingeschaltet, häufig eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dem im Interesse der Investoren Kontrollrechte eingeräumt werden.
Vorteile solcher ABS-Transaktionen sind für den Forderungsverkäufer (Originator) v.a. die Beschaffung von liquiden Mitteln, die bei Forderungen bester Bonität zumeist sehr günstig ist, und die Verbesserung der Bilanzkennzahlen wie z.B. die Eigenkapitalquote. Für Kreditinstitute besteht ein weiterer Vorteil darin, dass die verkauften Forderungen nicht mehr mit haftendem Eigenkapital unterlegt werden müssen, das der Gesetzgeber für risikobehaftende Geschäfte fordert (§§ 10 – 10 c KWG, SolvV). Dadurch entsteht ein Spielraum für die Vergabe neuer Kredite. Für Investoren sind ABS-Anlageformen vorteilhaft, bieten sie ihnen die Möglichkeit, an der breiten Streuung von Forderungen teilzuhaben und ein gutes Rendite-Risikoverhältnis zu realisieren.
ABS-Transaktionen sind seit Anfang der 1990er-Jahre auch in Deutschland verbreitet. Da spezielle ABS-Finanzierungen in den USA und der massenhafte Forderungsausfall von Immobilienkrediten als Auslöser für die Finanzmarktkrise 2008 gesehen werden (Subprime-Krise), brach der Markt für die Kreditverbriefung danach erheblich ein. Mittlerweile wurden die Verbriefungsregelungen für Kreditinstitute verschärft und für mögliche Risikorückbehalte aus dem Forderungsverkauf eine Anrechnung auf das haftende Eigenkapital vorgenommen.
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