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Kreditvollmacht
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Immobilienkäufer oder Bankkunden, die einen Kreditvertrag nicht selber abschließen, sondern dazu einen Vertreter einschalten, können dessen Vollmacht später nicht unter Berufung auf das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) infrage stellen. Sie bleiben an den Vertrag gebunden, den der Bevollmächtigte in ihrem Namen abgeschlossen hat (BGH XI ZR 40/00). Die Vorschriften in Darlehensverträgen nach dem Verbraucherkreditgesetz brauchen nicht bereits in der Vollmacht festgelegt zu werden.
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