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Krisenmanagement

Definition: Was ist "Krisenmanagement"?

Der Begriff Krisenmanagement entstand im politischen Bereich, wobei dessen erstmalige Verwendung dort umstritten ist, mehrheitlich aber Kennedy im Zusammenhang mit der Kuba-Krise 1962 zugeschrieben wird. In der Betriebswirtschaftslehre findet der Begriff Krisenmanagement erst seit den 1970er-Jahren Verwendung, wenn auch anfangs mit sehr unterschiedlichem Bedeutungsinhalt. Krisenmanagement bedeutet Führung (Planung, Steuerung und Kontrolle) zur Vermeidung oder Bewältigung überlebenskritischer Prozesse in Unternehmungen.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff und Bedeutung
    2. Krisenmanagement als Prozess
      1. Identifikation von Unternehmungskrisen
      2. Planung
      3. Steuerung
      4. Kontrolle
    3. Krisenmanagement als Institution
    4. Krisenmanagement als System
      1. Aktives Krisenmanagement
      2. Reaktives Krisenmanagement

    Begriff und Bedeutung

    Der Begriff Krisenmanagement entstand im politischen Bereich, wobei dessen erstmalige Verwendung dort umstritten ist, mehrheitlich aber Kennedy im Zusammenhang mit der Kuba-Krise 1962 zugeschrieben wird.

    In der Betriebswirtschaftslehre findet der Begriff Krisenmanagement erst seit den 1970er-Jahren Verwendung, wenn auch anfangs mit sehr unterschiedlichem Bedeutungsinhalt. Durchgesetzt hat sich eine Begriffsbestimmung etwa folgenden Inhalts: Krisenmanagement ist eine besondere Form der Führung von höchster Priorität, deren Aufgabe es in einem weiteren Sinne ist, alle jene Prozesse in der Unternehmung zu vermeiden (Krisenvermeidung) oder zu bewältigen (Krisenbewältigung), die ansonsten in der Lage wären, den Fortbestand der Unternehmung substanziell zu gefährden oder sogar unmöglich zu machen. Krisenmanagment im engeren Sinne beschränkt sich auf die Bewältigung von Unternehmungskrisen.

    Nicht zuletzt angesichts einer, unter dem Eindruck der aktuellen Krisenerscheinungen zu erwartenden, wieder stark steigenden Anzahl von Insolvenzen wird die Bedeutung des Krisenmanagements offensichtlich. Zugleich stellt die zunehmende Internationalisierung der Unternehmungstätigkeit das Krisenmanagement vor neue Herausforderungen. Krisenmanagement kann anhand der Betrachtungsebenen Prozess, Institution und System näher gekennzeichnet werden.

    Krisenmanagement als Prozess

    Krisenmanagement als (Führungs-)Prozess durchläuft (idealtypisch) charakteristische Phasen und ist mit deren Hilfe darstellbar.

    Identifikation von Unternehmungskrisen

    Der Prozess beginnt in der Praxis nicht bereits zu dem Zeitpunkt, in dem das Problem (die Unternehmungskrise) objektiv entsteht, sondern erst dann, wenn es als solches wahrgenommen wird. Bei nicht rechtzeitiger Identifikation von Unternehmungskrisen verengt sich der Handlungsspielraum eines wirksamen Krisenmanagements wegen der Vernichtung von Alternativen durch Zeitablauf kontinuierlich. Der Früherkennung (strategische Frühaufklärung, operative Frühwarnung) überlebenskritischer Prozesse kommt daher im Rahmen eines umfassenden Krisenmanagements (Krisenmanagement im weiteren Sinne) größte Bedeutung zu. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) fordert in § 91 II AktG deshalb die Früherkennung solcher, den Fortbestand der Unternehmung gefährdender Entwicklungen.

    Planung

    Hierbei geht es um die Planung von Zielen, die mit der jeweiligen Krisenvermeidung oder -bewältigung verfolgt werden und besonders um die Planung von Strategien und Maßnahmen, mit deren Hilfe solche Wertziele (z.B. Mindestgewinn, Mindestliquidität), Sachziele (z.B. zukunftsträchtige Produkte) und Humanziele (z.B. Sicherung von Arbeitsplätzen, Verhaltensweisen gegenüber Dritten) erreicht werden sollen.
    Die Gesamtheit aller Zielerreichungsplanungen strategischen Charakters (Strategien) und operativen Charakters (Maßnahmen) ergibt das Krisenprogramm, das als eine koordinierte, auf die Sicherung überlebensrelevanter Ziele ausgerichtete Summe von Teilplänen bezeichnet wird.

    Steuerung

    Die Realisation der in den jeweiligen Krisenprogrammen festgelegten Planungsinhalte erfolgt zumeist in Form von Projekten. Die Steuerung speziell in akuten Krisenphasen wirft bes. Probleme des anzuwendenden Führungsstils (der Führungsform) auf.

    Kontrolle

    Kontrolle als notwendige Ergänzung zur Planung folgt der Realisation, begleitet diese oder eilt ihr in Form von Hochrechnungen voraus. Gegenstände jeweiliger Kontrollen sind die gesetzten Ziele, der Verlauf und das Ergebnis des Krisenmanagements.

    Krisenmanagement als Institution

    Krisenmanagement als Institution meint alle diejenigen Führungspersonen (Krisenaktoren), die verantwortlich bei der Identifikation, Planung, Realisation und Kontrolle von Zielen, Strategien und Maßnahmen zur Krisenvermeidung und/oder -bewältigung einzeln oder in Gruppen mitwirken. Zu ihnen zählen: die Führung der Unternehmung, die Aufsichtsgremien der Unternehmung, externe Berater sowie im Insolvenzfall Insolvenzverwalter.
    Bei der Krisenvermeidung dominiert die (reguläre) Führung als Krisenaktor, zumeist in Verbindung mit den Aufsichtsgremien der Unternehmung (z.B. Aufsichtsrat) und nicht selten unterstützt durch externe Berater.
    Die Krisenbewältigung ist zwar ebenfalls dominante Aufgabe der (regulären) Führung, hier wird jedoch in der Praxis ein verstärkter Bedarf an Mitwirkung externer Berater spürbar. Haben dagegen Unternehmungskrisen ein Stadium erreicht, in dem ein Insolvenzverfahren angemeldet werden muss, so wird das Krisenmanagement als Institution gemäß Insolvenzordnung um den Insolvenzverwalter (ggf. Sachwalter) erweitert. Zur Krisenbewältigung empfiehlt sich häufig die Bestellung eines Chief Restructuring Officers (CRO), der als "oberster Krisenmanager" fungiert.

    Krisenmanagement als System

    Krisenmanagement als System meint die unterschiedlichen Aktionsfelder (Elemente) der Krisenvermeidung oder -bewältigung, die einem umfassenden Krisenmanagement in Koppelung an die jeweiligen Phasen (Aggregatzustände) von Unternehmungskrisen mit ihren jeweiligen Bedrohungspotenzial zugänglich sind.

    Insgesamt lassen sich vier solcher Krisenphasen kennzeichnen: potenzielle Unternehmungskrise, latente Unternehmungskrise, akut/beherrschbare Unternehmungskrise und akut/nicht beherrschbare Unternehmungskrise. Diese Krisenphasen sind vergleichbar mit der in der Literatur häufig zu findenden Unterteilung des Krisenprozesses in eine Strategiekrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise, Insolvenz (vgl. Abbildung).

    Aktives Krisenmanagement

    Antizipatives Krisenmanagement: Bezugspunkt dieser ersten Form des aktiven Krisenmanagements sind potenzielle Unternehmungskrisen, deren Wirkungen die Unternehmung (wenn überhaupt) erst in zukünftigen Perioden treffen. Zentrale Aufgabe des antizipativen Krisenmanagements ist die gedankliche Vorwegnahme möglicher Unternehmungskrisen mithilfe spezifischer Prognosen/Szenarien sowie eine darauf aufbauende Ableitung von Alternativplänen, z.B. im Rahmen des betrieblichen Kontinuitätsmanagements (BKM).

    Präventives Krisenmanagement: Bezugspunkt dieser zweiten Form des aktiven Krisenmanagements sind latente Unternehmungskrisen. Zentrale Aufgabe des präventiven Krisenmanagements ist die Früherkennung verdeckt bereits vorhandener Unternehmungskrisen mithilfe von Frühwarnsystemen.

    Reaktives Krisenmanagement

    Repulsives Krisenmanagement: Bezugspunkt der ersten Form des reaktiven Krisenmanagements sind akute, Unternehmungskrisen, die aus der Sicht der Krisenaktoren auf Basis von Analysen und Prognosen als beherrschbar im Sinn einer unternehmungserhaltenden Krisenbewältigung angesehen werden. Es wird hierbei also eine erfolgreiche Zurückschlagung (Repulsion) der eingetretenen Unternehmungskrise angenommen. Sie ist die aus Berichterstattungen bekannteste Form des Krisenmanagements, die sich allerdings häufig nur noch auf reaktive Maßnahmen und damit auf Formen der Zurückschlagung bereits eingetretener Unternehmungskrisen beschränken muss. Ihre zentrale Aufgabenstellung konzentriert sich auf die Planung, Realisation und Kontrolle von Repulsivmaßnahmen im Sinn von Sanierungsstrategien/-maßnahmen (Sanierung). Repulsives Krisenmanagement mit seiner unternehmungserhaltenden Krisenbewältigung soll durch die Bestimmungen der Insolvenzordnung (InsO) und speziell durch das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) gefördert werden und auch eine Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens ermöglichen.

    Liquidatives Krisenmanagement: Bezugspunkt des liquidativen Krisenmanagement sind akute Unternehmungskrisen, die für die Unternehmung keine Überlebenschancen mehr bieten, also aus Sicht der Krisenaktoren als unbeherrschbar gelten. Dementsprechend ist es zentrale Aufgabe des liquidativen Krisenmanagements, einen „geordneten Rückzug” im Sinn einer planvollen Liquidation der Unternehmung anzutreten, der Anteilseigner, Mitarbeiter, Fremdkapitalgeber, Kunden, Lieferanten sowie sonstige an der Unternehmung unmittelbar oder mittelbar beteiligte Interessengruppen (Stakeholder) vor (noch) größeren Verlusten schützen kann und zugleich die letzte Möglichkeit einer (wenn auch stark eingeschränkten) Zielerreichung der beteiligten Personen/Personengruppen darstellt. Dies wird ermöglicht durch eine zielorientierte Planung, Realisation und Kontrolle von Liquidativmaßnahmen. Ein liquidatives Krisenmanagement kann im Rahmen des Insolvenzverfahrens oder außerhalb eines solches Verfahrens (sog. freiwillige Liquidation) erfolgen.

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