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Kursstützung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    planmäßige Käufe von interessierten Stellen, um den Kurs von Wertpapieren oder einer Währung vor einem starken Kursrückgang zu schützen. Für umfassende Kursstützung wird meist ein Konsortium gebildet.

    1. Kursstützung bei Aktien wird z.B. im Zusammenhang mit der Ausgabe von Bezugsrechten durchgeführt, um den Aktienkurs nicht unter den Bezugspreis der jungen Aktien absinken zu lassen.

    2. Kursstützung im Währungsbereich erfolgt durch kurspflegende Stellen wie Notenbanken, um z.B. das Absinken einer Währung unter Interventionspunkte zu verhindern.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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