Zitierfähige Version
- Revision von Kursstützung vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Kursstützung vom 01.02.2018 - 16:57
- Revision von Kursstützung vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von Kursstützung vom 28.09.2010 - 13:40
- Revision von Kursstützung vom 07.07.2010 - 10:10
- Revision von Kursstützung vom 31.03.2010 - 10:34
- Revision von Kursstützung vom 29.09.2009 - 09:33
- Revision von Kursstützung vom 09.09.2009 - 16:22
- Revision von Kursstützung vom 30.07.2009 - 14:50
- Revision von Kursstützung vom 14.06.2008 - 09:27
Kursstützung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
planmäßige Käufe von interessierten Stellen, um den Kurs von Wertpapieren oder einer Währung vor einem starken Kursrückgang zu schützen. Für umfassende Kursstützung wird meist ein Konsortium gebildet.
1. Kursstützung bei Aktien wird z.B. im Zusammenhang mit der Ausgabe von Bezugsrechten durchgeführt, um den Aktienkurs nicht unter den Bezugspreis der jungen Aktien absinken zu lassen.
2. Kursstützung im Währungsbereich erfolgt durch kurspflegende Stellen wie Notenbanken, um z.B. das Absinken einer Währung unter Interventionspunkte zu verhindern.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon