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Kursverwässerung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen mit kurssenkender Wirkung bei der Finanzierung der AG durch Ausgabe von Gratisaktien oder zusätzlicher junger Aktien unter dem Kurswert (jedoch nicht unter Pari) der alten Aktien. Kursverwässerung als Mittel der Finanzierungspolitik soll einen infolge Ansammlung hoher Rücklagen (meist durch Selbstfinanzierung entstandene offene und stille Reserven) hervorgerufenen überhöhten Kurs abschwächen und damit eine bessere Handelbarkeit der Aktien ermöglichen.

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