Zitierfähige Version
- Revision von Ladendiebstahl vom 19.02.2018 - 16:34
- Revision von Ladendiebstahl vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Ladendiebstahl vom 25.02.2013 - 18:43
- Revision von Ladendiebstahl vom 02.12.2009 - 15:24
- Revision von Ladendiebstahl vom 17.09.2009 - 13:35
- Revision von Ladendiebstahl vom 08.06.2009 - 11:11
Ladendiebstahl
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
widerrechtliche Aneignung von Waren in Handelsbetrieben durch Kunden, aber auch durch Mitarbeiter oder Lieferanten aus Läden oder deren Lager. Zunahme des Ladendiebstahls, v.a. durch verführerische Warenpräsentation zur „Selbstbedienung“, was von den Tätern allzu wörtlich genommen wird. Zunehmende Anonymität zwischen Kunden und Laden bzw. dessen Inhaber sowie Wandel der Einstellungen zum Eigentum gelten als Ursachen.
Eingrenzung mittels baulicher Maßnahmen, Schulung des Verkaufspersonals, Einsatz von Detektiven und Kameras sowie sonstiger technischer Maßnahmen der Warensicherung; dadurch entstehen weitere Kosten, die neben dem Warenschwund bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind. Strafrechtliche Ahndung über § 242 StGB und evtl. - bei Mitarbeitern - über § 246 StGB (Unterschlagung).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon