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Ladendiebstahl

Definition: Was ist "Ladendiebstahl"?

Diebstahl von Waren durch Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten in Läden des Handels

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    widerrechtliche Aneignung von Waren in Handelsbetrieben durch Kunden, aber auch durch Mitarbeiter oder Lieferanten aus Läden oder deren Lager. Zunahme des Ladendiebstahls, v.a. durch verführerische Warenpräsentation zur „Selbstbedienung“, was von den Tätern allzu wörtlich genommen wird. Zunehmende Anonymität zwischen Kunden und Laden bzw. dessen Inhaber sowie Wandel der Einstellungen zum Eigentum gelten als Ursachen.

    Eingrenzung mittels baulicher Maßnahmen, Schulung des Verkaufspersonals, Einsatz von Detektiven und Kameras sowie sonstiger technischer Maßnahmen der Warensicherung; dadurch entstehen weitere Kosten, die neben dem Warenschwund bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind. Strafrechtliche Ahndung über § 242 StGB und evtl. - bei Mitarbeitern - über § 246 StGB (Unterschlagung).

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