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Revision von Landhandel vom 02.12.2009 - 15:24

Landhandel

Definition: Was ist "Landhandel"?

Großhandelsunternehmungen, deren Lieferanten und/oder Abnehmer landwirtschaftliche Erzeuger sind

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    Großhandelsunternehmungen, deren Lieferanten und/oder Kunden landwirtschaftliche Erzeuger sind. Der Landhandel beliefert landwirtschaftliche Betriebe mit Saatgut, Düngemitteln, Maschinen u.a. und/oder kauft deren Agrarprodukte (Getreide, Obst, Gemüse, Vieh u.a.) auf (Aufkaufhandel). Ist der Landhandel sowohl lieferanten- als auch abnehmerseitig mit einem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden, werden Forderungen aus Warenlieferungen häufig mit Erlösen aus dem Verkauf der Produkte verrechnet. Bei gleichzeitiger Übernahme der Finanzierung der Einsatzgüter bis zur Ernte bzw. Verkaufsfähigkeit besteht die Gefahr der Abhängigkeit des Erzeugers vom Landhandel; dies war der Ursprung für die Entstehung der landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften.

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