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landwirtschaftliche Arbeitnehmer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Für diesen Personenkreis gelten die §§ 611 ff. BGB. In einzelnen arbeitsrechtlichen Gesetzen finden sich Sonderregeln für die Land- und Forstwirtschaft (etwa §§ 8 III, 14 II, 17 II JArbSchG).

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