landwirtschaftliche Arbeitnehmer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für diesen Personenkreis gelten die §§ 611 ff. BGB. In einzelnen arbeitsrechtlichen Gesetzen finden sich Sonderregeln für die Land- und Forstwirtschaft (etwa §§ 8 III, 14 II, 17 II JArbSchG).
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