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Landwirtschaftliche Krankenkassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Träger der Krankenversicherung der Landwirte nach Maßgabe des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) vom 20.12.1988 (BGBl. I 2477) m.spät.Änd., errichtet bei jeder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

    Mitglieder: versicherungspflichtige Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, der Wein- und Gartenbauer und der Fischzucht, mitarbeitende Familienangehörige, Bezieher von Rente nach dem Gesetz über die Altersversicherung der Landwirte (ALG).

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