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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Definition: Personen, die ein Jahr und länger bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind (§ 18 I SGB III).

    2. Konsequenz: Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sinkt die Wahrscheinlichkeit der Reintegration in den sog. ersten Arbeitsmarkt.

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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