Langzeitarbeitslose
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Definition: Personen, die ein Jahr und länger bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind (§ 18 I SGB III).
2. Konsequenz: Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sinkt die Wahrscheinlichkeit der Reintegration in den sog. ersten Arbeitsmarkt.
Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.
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