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Last der Staatsverschuldung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Inanspruchnahme von ökonomischen Ressourcen, die der Staat der (vollbeschäftigten) Wirtschaft entzieht; Last trägt die gegenwärtig betroffene Generation (New Orthodoxy Approach).

    2. Subjektive Nutzeneinbuße; nicht der Anleiheerwerber, der freiwillig kauft, sondern der zur späteren Tilgung der Anleihe Besteuerte wird die Steuer als Last empfinden (Buchanan).

    3. Inanspruchnahme zur Tilgung; Last trägt der Besteuerte.

    4. Wachstumseinbuße (Aggregate Investment Approach); Last trägt die zukünftige Generation.

    5. Rechtfertigung der Staatsverschuldung: objekt- bzw. rentabilitätsorientierte Verschuldungsregel, situationsbezogene Verschuldungsregel, Pay-as-You-Use-Prinzip, Intergeneration-Equity-Prinzip.

    6. Ricardianische Äquivalenz zwischen einer Steuerfinanzierung und einer Nettokreditaufnahme.

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