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Lastschrift

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Buchführung:

    I.w.S. Eintragung auf der Soll-Seite eines Kontos; i.e.S. Buchung auf der Soll-Seite eines Kontokorrent-, Darlehens-, Hypotheken- oder Bankkontos.

    Gegensatz: Gutschrift.

    II. Bankwesen:

    Einzugspapier, mit dessen Hilfe der Gläubiger (Zahlungsempfänger) durch Vermittlung seiner Bank (erste Inkassostelle) fällige Forderungen zulasten eines Kontos des Schuldners (Zahlungspflichtiger) bei dessen Bankverbindung (Zahlstelle) einziehen kann. Heute ist die Lastschrift meist vollelektronisch.

    Vgl. auch Lastschriftverfahren.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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