Lastschrift
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Buchführung
i.w.S. Eintragung auf der Soll-Seite eines Kontos; i.e.S. Buchung auf der Soll-Seite eines Kontokorrent-, Darlehens-, Hypotheken- oder Bankkontos.
Gegensatz: Gutschrift.
Bankwesen
Zahlungsdienst, mit dessen Hilfe der Gläubiger (Zahlungsempfänger) durch Vermittlung seines Zahlungsdienstleisters (erste Inkassostelle) fällige Forderungen zulasten eines Kontos des Schuldners (Zahler) bei dessen Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) einziehen kann. Heute ist die Lastschrift vollelektronisch.
Vgl. auch Lastschriftverfahren.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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