Retouren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: beanstandete oder unverkäufliche, an den Verkäufer zurückgesandte Waren.
2. Außenhandel: Waren, die dem Exporteur von seinen Niederlassungen oder Geschäftspartnern im Ausland zur Verrechnung von Exportsendungen zugesandt werden; zu registrieren in einem Retourenbuch.
3. Zollrecht: Rückwaren.
4. Bankverkehr: nicht eingelöste Wechsel (Retourwechsel), Schecks (Retourscheck) und Lastschriften.
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