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laufende Verbindlichkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    laufende Schuld. 1. Begriff: Schulden mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten (solche mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden als Dauerschulden bezeichnet). Dient der Kredit der Finanzierung des Anlagevermögens, so wird eine Dauerschuld vermutet, betrifft er das Umlaufvermögen, so wird eine laufende Verbindlichkeit vermutet. Bei der Abgrenzung ist allerdings immer auf die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles abzustellen.

    2. Gewerbesteuerliche Behandlung:Seit dem Erhebungszeitraum 2008 sind Entgelte für Schulden als Finanzierungsentgelte (z.B. Zinsen) unabhängig von der Laufzeit der Schulden gewerbesteuerlich mit 25 Prozent bei der Ermittlung des Gewerbeertrages hinzuzurechnen. Ein Freibetrag von 100.000 Euro ist dabei zu berücksichtigen. Vor dem Erhebungszeitraum 2008 waren nur Entgelte für Dauerschulden gewerbesteuerlich hälftig bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzuzurechnen. Somit unterlagen Entgelte für Dauerschulden der Gewerbesteuer, Entgelte für laufende Verbindlichkeiten dagegen nicht. 

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