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Revision von Layout vom 26.06.2009 - 11:38

Layout

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Allgemein:

    räumliche Anordnung.

    II. Innerbetriebliche Standortplanung:

    räumliche Anordnungsmöglichkeiten für gewisse Objekte innerhalb eines Betriebes (innerbetriebliche Standortverteilung); Gegenstand der Layoutplanung.

    III. Werbung:

    skizzenhaft angelegter Entwurf der Text- und Bildgestaltung eines Werbemittels. Das Layout dient als Vorlage für Anordnung von Text- und Bildelementen, Formatierung und Verwendung bestimmter Schriftzüge.

    Forderungen an ein Layout: Eigenständigkeit der Form, Abgestimmtheit auf Produkt und Zielgruppe, Abhebung von Konkurrenzwerbung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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