Direkt zum Inhalt

Leichtkraftrad

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kraftrad (Krad) mit Hubraum von  mehr als 50 ccm, aber nicht mehr  als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw ( § 18 Abs. 2 Nr.4a StVZO), Fahrerlaubnisklasse A1.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com