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Leistungsbeteiligung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Erfolgsbeteiligung nach leistungsbezogenen Zurechnungsgrößen. Bemessungsgrundlage ist die im Abrechnungszeitraum erzielte Arbeitsleistung, wobei die individuelle, gruppenbezogene oder kollektive Arbeitsleistung für die Leistungsbeteiligung ausschlaggebend sein kann. Voraussetzung ist vielfach ein gut ausgebautes System der Kostenrechnung.

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