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Revision von Leistungsbeteiligung vom 10.01.2013 - 10:00
Leistungsbeteiligung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Erfolgsbeteiligung nach leistungsbezogenen Zurechnungsgrößen. Bemessungsgrundlage ist die im Abrechnungszeitraum erzielte Arbeitsleistung, wobei die individuelle, gruppenbezogene oder kollektive Arbeitsleistung für die Leistungsbeteiligung ausschlaggebend sein kann. Voraussetzung ist vielfach ein gut ausgebautes System der Kostenrechnung.
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