Zitierfähige Version
Leistungszusage
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Versorgungsleistungen unabhängig vom erforderlichen Aufwand für die Finanzierung zugesagt werden. Im Vordergrund steht also die versprochene Leistung, die konkret festgelegt wird. Die Risiken der Finanzierung übernimmt der Arbeitgeber. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage und der Beitragszusage mit Mindestleistung gilt hingegen ein Beitragsprimat.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon