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Leistungszusage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Versorgung in der betrieblichen Altersversorgung (baV). Früher vorherrschend, heute seltener vereinbart. Bei der Leistungszusage steht die dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zugesagte Leistung im Versorgungsfall im Vordergrund, während bei der beitragsorientierten Leistungszusage und der Beitragszusage mit Mindestleistung ein Beitragsprimat gilt.

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