Leistungszusage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Versorgungsleistungen unabhängig vom erforderlichen Aufwand für die Finanzierung zugesagt werden. Im Vordergrund steht also die versprochene Leistung, die konkret festgelegt wird. Die Risiken der Finanzierung übernimmt der Arbeitgeber. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage und der Beitragszusage mit Mindestleistung gilt hingegen ein Beitragsprimat.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
Leistungszusage
ausgehend