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Leistungszusage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der  betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Versorgungsleistungen unabhängig vom erforderlichen Aufwand für die Finanzierung zugesagt werden. Im Vordergrund steht also die versprochene Leistung, die konkret festgelegt wird. Die Risiken der Finanzierung übernimmt der Arbeitgeber. Bei der  beitragsorientierten Leistungszusage und der Beitragszusage mit Mindestleistung gilt hingegen ein Beitragsprimat.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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