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Lohnfondstheorien

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Klassische Lohnfondstheorie: Von MacCulloch, Mill, Ricardo u.a. vertreten.

    2. Begriff: Theorie über die Bestimmung der Lohnhöhe. Gemäß der Lohnfondstheorie bestimmt sich der durchschnittliche Lohnsatz in jeder Periode aus dem Verhältnis von Lohnfonds und der Arbeitsbevölkerung.

    3. Merkmale: Da Produktion Zeit benötigt, ist es nach dieser Auffassung notwendig, am Ende eines jeden Produktionsprozesses einen bestimmten Teil der Produktion zur Seite zur legen, um die Arbeitskräfte während des laufenden Produktionsprozesses alimentieren zu können. Dieser Teil des Kapitals ist damit für die laufende Produktionsperiode fix vorgegeben. Langfristig kann das Kapital, das den Lohnfonds bildet, sich verändern; dies hängt von den jeweiligen Sparentscheidungen der Kapitalbesitzer in der Vorperiode ab. Zu einem gegebenen Zeitpunkt ist der Lohnfonds aber fest vorgegeben und damit ebenso die Lohnhöhe, denn der durchschnittliche Lohnsatz ergibt sich aus der Division des Lohnfonds durch die Anzahl der insgesamt beschäftigten Arbeiter. Mögliche Veränderungen im Lohnsatz von Periode zu Periode entstehen durch unterschiedliches Wachstum von Lohnfonds relativ zum Arbeitskräfteangebot. Steigen, z.B. aufgrund der Kapitalakkumulation, der Lohnfonds und damit der Arbeitslohn über einige Zeit an, kommt es nachfolgend zu einem raschen Bevölkerungswachstum (Malthus) und einer Erhöhung des Arbeitskräfteangebots. Durch das Überangebot von Arbeitskräften sinkt der Arbeitslohn wieder auf die Höhe des Subsistenzniveaus zurück.

    4. Folgerungen: Bedeutsam für spätere Debatten (ehernes Lohngesetz) war die aus den Lohnfondstheorien abgeleitete Schlussfolgerung, dass die Lohnhöhe langfristig nicht durch Arbeiterkoalitionen beeinflusst werden kann. In der Auseinandersetzung über den Lohnfonds wurde jedoch später deutlich, dass die Zusammenhänge zwischen Kapital und Löhnen komplexer sind, als in den ursprünglichen Lohnfondstheorien angenommen.

    5. Weiterenwicklungen: a) Hermann und Brentano modifizierten die Lohnfondstheorie der Klassiker. Sie betonten, dass der Lohn nicht von den Kapitalisten aus einem Fonds bezahlt wird, sondern letztlich von den Konsumenten, die die Produkte kaufen; daher wird der Lohnfonds in Wahrheit von den Konsumenten geschaffen, zu denen auch die Arbeiter gehören.

    b) Irrelevant wird das Konzept des Lohnfonds sobald man die Annahme aufgibt, dass die Löhne vor dem Produktionsprozess ausbezahlt werden.

    6. Moderne Lohnfondstheorie: Von Böhm-Bawerk, Eucken, Strigl, Stackelberg u.a. vertreten. Der Lohnfondsgedanke wird mit dem Gesetz der Mehrergiebigkeit längerer Produktionsumwege in Verbindung gebracht (Agiotheorie).––Vgl. auch Lohnfonds.

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