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Luxusbesteuerung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    steuerliche Belastung einer gehobenen Lebenshaltung.

    Formen: 1. Luxusbesitzsteuer (hauptsächlich in Großbritannien): wird auf männliche Dienstboten, Reitpferde, Pferde und Wagen, Wappen, Haarpuder, neuerdings auf Hunde, Kraftwagen, Wohnraum, erhoben.

    2. Luxusumsatzsteuer in Deutschland zeitweise bis 1926 in Form erhöhter Umsatzsteuersätze auf gewisse Luxusgüter; Ertrag unbefriedigend.

    3. Der Sache nach Luxusumsatzsteuern i.w.S. sind bzw. waren Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Spielkartensteuer, Leuchtmittelsteuer, Jagdsteuer, Vergnügungsteuer.

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