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Mängel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Bürgerliches Recht:

    Rechtsmängelhaftung, Sachmängelhaftung.

    II. Steuerrecht:

    Mängel in der Buchführung können steuerrechtlich u.a. zur vollständigen oder teilweisen Schätzung des Gewinns führen, v.a. wenn die Angaben und Aufzeichnungen unzureichend sind (§§ 158, 162 II AO).

    Vgl. auch Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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