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Mantelzession

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine Art der Sicherungsabtretung (Zession) von Forderungen, bei der sich der Zedent verpflichtet, dem Zessionär Forderungen in bestimmbarer oder variabler Höhe abzutreten und ihm zu bestimmten Zeitpunkten die abgetretenen Forderungen aufzulisten. Die Abtretung wird erst mit der Übergabe der Forderungsaufstellungen wirksam. Damit wird dem Bestimmtheitsgebot genügt. Mantelzession ist v.a. zur Sicherung von Bankkrediten üblich. Der Gesamtbetrag der abgetretenen Forderungen wechselt und richtet sich jeweils nach der Höhe des beanspruchten Kredits.

    Vgl. auch Globalabtretung, stille Zession.

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