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Marktmissbrauchsrichtlinie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kurzbezeichnung für die Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlamentes und Rates über Insidergeschäfte und Marktmanipulation vom 28.1.2003, in nationales Recht umzusetzende Richtlinie, die zur weiteren Präzisierung und Prävention der z.T. schwer abzugrenzenden Verhaltensweisen Insidergeschäft und manipulatives Marktverhalten führt.

    Vgl. auch Marktpreismanipulation, Scalping.

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