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Marktverwerfungsklausel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In internationalen Kreditverträgen auf Basis des EURIBOR werden Zinserhöhungen oder Zinsanpassungen zugelassen, wenn durch Marktverwerfungen die Refinanzierung auf dem Markt zu EURIBOR-Konditionen nicht mehr möglich ist. Die Marktverwerfungsklausel ist so ausgestaltet, dass die Kreditnehmer nach der Nachricht über die Marktverwerfung in Verhandlungen über die Zinshöhe treten müssen. Die Zinshöhe wiederum muss die tatsächlichen Refinanzierungskosten des Kreditinstituts im Inter-Banken-Markt abdecken.

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