Marktverwerfungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In internationalen Kreditverträgen auf Basis des EURIBOR werden Zinserhöhungen oder Zinsanpassungen zugelassen, wenn durch Marktverwerfungen die Refinanzierung auf dem Markt zu EURIBOR-Konditionen nicht mehr möglich ist. Die Marktverwerfungsklausel ist so ausgestaltet, dass die Kreditnehmer nach der Nachricht über die Marktverwerfung in Verhandlungen über die Zinshöhe treten müssen. Die Zinshöhe wiederum muss die tatsächlichen Refinanzierungskosten des Kreditinstituts im Inter-Banken-Markt abdecken.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Marktverwerfungsklausel
ausgehend