Roll-over-Kredit
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1. Begriff/Kennzeichnung: Der Roll-over-Kredit ist ein mittel- bis langfristiger Kredit mit spezieller Zinsvereinbarung. Der Zinssatz wird nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt, sondern periodisch an den Markt-(Referenz-)zinssatz (z.B. EURIBOR, LIBOR) angepasst. Die Kreditlaufzeit wird in Zinsperioden (Roll-over-Perioden) untergliedert (Zeitspanne zumeist ein bis zwölf Monate); während dieses Zeitraums bleibt der Zinssatz konstant. Nach Ablauf der Zinsperiode findet eine Anpassung für die nächste Zinsperiode statt. Das Risiko bzw. die Chance einer Zinsänderung trägt hier der Schuldner. Die Art der Zinsvereinbarung erleichtert dem Kreditgeber die Refinanzierung, da veränderte Geldmarktbedingungen durch die Zinsanpassung auf den Kreditnehmer überwälzt werden können. So ist auch bei langfristigen Krediten eine kurzfristige Refinanzierung möglich.
2. Arten: bez. der vertraglichen Ausgestaltung existieren mehrere Varianten: a) Vereinbarung eines festen Darlehensbetrags, der zu einem fixierten Zeitpunkt in einer Summe ausbezahlt wird.
b) Die Höhe der Inanspruchnahme durch den Kreditnehmer ist variabel, es wird lediglich ein Höchstbetrag vereinbart. Auch bei vollständiger Rückzahlung bleibt das Vertragsverhältnis bestehen.
c) Für den Fall eines zusätzlichen unvorhergesehenen Finanzierungsbedarfs oder evtl. auftretender Kapitalmarktengpässe wird vorsorglich die Bereitstellung der erforderlichen Mittel vereinbart (Stand-by-Roll-over-Kredit).