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Maschinenversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Allgefahrenversicherung der im Maschinenverzeichnis aufgeführten betriebsbereiten technischen Anlagen gegen Sachschäden (Maschinenkasko) und/oder gegen Vermögensschäden (Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung). Der Versicherungsfall ist ein unvorhergesehener und plötzlich eingetretener Schaden an den versicherten Sachen ohne Rücksicht darauf, ob die Schadenursache mit dem Betrieb zusammenhängt. Prinzipiell wird ein Selbstbehalt vereinbart. Die bei Vertragsbeginn vereinbarte Versicherungssumme und Prämie werden über die Zeit an sich verändernde Kaufkraftverhältnisse angepasst. Die Maschinenversicherung ist eine Versicherungsart innerhalb der technischen Versicherungen.

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