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Mehrarbeitsvergütung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Überstundenvergütung; Vergütung für die über die gesetzliche (tarifliche) Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit. Mehrarbeit ist grundsätzlich mind. mit dem üblichen Entgelt zu vergüten. Mehrarbeitszuschläge sind im Arbeitszeitgesetz nicht mehr gesetzlich geregelt, meist aber in Tarifverträgen oder im Einzelarbeitsvertrag. Die Abgeltung sämtlicher Mehrarbeit oder Überstunden mit dem Gehalt wird häufig vereinbart, unterliegt aber AGB-rechtlichen Bedenken (Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht): Solche allgemeinen Klauseln sind i.d.R. intransparent und unangemessen.
Steuerliche Behandlung: Mehrarbeitszuschlag.
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