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mehrere Arbeitsverhältnisse
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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verschiedene, zeitlich nicht kollidierende Arbeitsverhältnisse eines Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer darf dadurch nicht gegen die Pflichten aus dem ersten Arbeitsverhältnis verstoßen; er muss in der Lage sein, den übernommenen Verpflichtungen nachzukommen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss eingehalten werden (Arbeitszeit).
Lohnsteuer: mehrere Dienstverhältnisse.
Sozialversicherung: Mehrfachbeschäftigte.
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