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mehrere Arbeitsverhältnisse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    verschiedene, zeitlich nicht kollidierende Arbeitsverhältnisse eines Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer darf dadurch nicht gegen die Pflichten aus dem ersten Arbeitsverhältnis verstoßen; er muss in der Lage sein, den übernommenen Verpflichtungen nachzukommen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss eingehalten werden (Arbeitszeit).

    Lohnsteuer: mehrere Dienstverhältnisse.

    Sozialversicherung: Mehrfachbeschäftigte.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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