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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wahlverfahren, bei dem die absolute oder relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen in einem Wahlbezirk über den Wahlausgang entscheidet. Absolute Mehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen; relative Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit).

    Anders: Verhältniswahl.

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