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Revision von Mehrheitswahl vom 08.06.2009 - 10:42
Mehrheitswahl
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wahlverfahren, bei dem die absolute oder relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen in einem Wahlbezirk über den Wahlausgang entscheidet. Absolute Mehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen; relative Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit).
Anders: Verhältniswahl.
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