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Mehrkostenversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherung zur Deckung von Mehrkosten, die infolge eines versicherten Sachschadens notwendig werden, um eine Unterbrechung oder Beeinträchtigung des versicherten Betriebs abzuwenden oder zu vermindern.

    2. Merkmale: Die Mehrkostenversicherung ist wie die Betriebsunterbrechungsversicherung auf das Sach-Nutzungsinteresse ausgerichtet, ohne dass der mögliche Ertragsausfall Gegenstand des Versicherungsschutzes ist. Die Mehrkostenversicherung bietet sich für Betriebsarten an, bei denen im Schadenfall eine vollständige Substituierbarkeit der betrieblichen Leistungen möglich ist. Die Dauer der Ersatzpflicht ist auf die vereinbarte Haftzeit begrenzt.

    3. Arten: a) technische Versicherungen: Die Mehrkostenversicherung hat vornehmlich in den technischen Betriebsunterbrechungsversicherungen Bedeutung erlangt. Die versicherten Mehrkosten werden in den Bedingungs- und Klauselwerken nach der Dauer ihrer Inanspruchnahme in zeitabhängige und zeitunabhängige Mehrkosten unterschieden.

    b) Feuerversicherung und verwandte Zweige: In der industriellen Feuerversicherung erfolgt die Mitversicherung der Mehrkosten i.d.R. mit Hilfe individueller Klauseln, die durch Versicherungsmakler oder Versicherer frei entwickelt und als Deckungserweiterung zur Sachsubstanzversicherung vereinbart werden. Grundsätzlich sind als Mehrkosten die Kosten der Maßnahmen versichert, die der Erhaltung oder der beschleunigten Wiederherstellung der Betriebsleistung dienen. Die Klauseln werden oftmals durch abschließende oder beispielhafte Aufzählungen der jeweiligen versicherten Kostenarten ergänzt.

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