Zitierfähige Version
Meisterzwang
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A der HandwO) als stehendes Gewerbe ist nur zulässig, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder mit einem diesem verwandten Handwerk hat. Diese Voraussetzung erfüllt grundsätzlich nur derjenige, der in dem zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat (§ 7 I a HandwO; gleichgestellte Qualifikationen in den §§ 7 II–IX HandwO).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon