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Mengentender

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Tenderverfahren einer Zentralbank, bei dem diese im Voraus den Zinssatz festlegt und die teilnehmenden Geschäftspartner den Geldbetrag bieten, für den sie zum vorgegebenen Zinssatz abschließen wollen.

    Anders: Zinstender.

    2. Zuteilungsverfahren: Die Zentralbank teilt den Kreditinstituten einen Zinssatz mit, zu dem sie flüssige Mittel zu verleihen bereit ist. Die Gesamtsumme dieses Offenmarktgeschäftes wird nicht bekannt gegeben. Die interessierten Kreditinstitute melden nun der Zentralbank zurück, welche Beträge sie zu der genannten Kondition aufnehmen wollen. Wird der Angebotsrahmen der Zentralbank durch die Kreditsumme der Interessenten gesprengt, erfolgt eine anteilsmäßige Zuteilung (Basis: Prozentualer Anteil des Kreditwunsches der Kreditinstitute zur Summe des Mengentenders).

    Vgl. auch amerikanisches Verfahren, holländisches Verfahren, Rediskont(ierung).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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