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Mindestkapital

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    Mindestgrundkapital; gesetzlich festgelegte Summe des Eigenkapitals, mit dem AG und GmbH mind. ausgestattet sein müssen. Das Mindestkapital bei der AG (Grundkapital) beträgt 50.000 Euro, bei der GmbH (Stammkapital) 25.000 Euro. Seit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gibt es bei GmbHs die Ausnahme für Unternehmergesellschaften (§ 5a GmbHG), wo das Stammkapital nur noch 1 Euro betragen kann. Für Einzelunternehmungen, OHGs und KGs ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.

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