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Mineralölsteuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Charakterisierung
    2. Aufkommen

    Charakterisierung

    eine von der Bundeszollverwaltung erhobene und dem Bund zufließende frühere Verbrauchsteuer auf eingeführte und im Erhebungsgebiet hergestellte Mineralöle. Die Umsetzung der Energiesteuer-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht machte es erforderlich, das dt. Mineralölsteuerrecht grundlegend neu zu gestalten. Das Mineralölsteuergesetz galt daher nur bis zum 31.7.2006 und wurde danach von dem Energiesteuergesetz abgelöst (Energiesteuer). Die Mineralölsteuer nahm unter den Verbrauchsteuern den ersten Rang ein. Dieses Aufkommen wurde überwiegend aus der Besteuerung von Kraftstoffen erzielt (89 Prozent), kaum dagegen aus Erdgas (6,6 Prozent) und leichtem Heizöl (4,5 Prozent).

    Aufkommen

    40.036 Mio. Euro (2011), 38.955,0 Mio. Euro (2007) (Energiesteuer), 39.916 Mio. EUR (2006), 40.101,0 Mio. Euro (2005), 43.187,7 Mio. Euro (2003), 42.192,5 Mio. Euro (2002), 40.490 Mio. Euro (2001), 37.826,3 Mio. Euro (2000), 33.176,6 Mio. Euro (1995), 17.701,6 Mio. Euro (1990), 12.537 Mio. Euro (1985), 10.917 Mio. Euro (1980), 8.754 Mio. Euro (1975), 5.886 Mio. Euro (1970), 3.798 Mio. Euro (1965), 1.362 Mio. Euro (1960), 581 Mio. Euro (1955), 37 Mio. Euro (1950).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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