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Mineralölsteuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Charakterisierung:

    Eine von der Bundeszollverwaltung erhobene und dem Bund zufließende Verbrauchsteuer auf eingeführte und im Erhebungsgebiet hergestellte Mineralöle. Das Mineralölsteuergesetz galt bis zum 31.07.2006 und wurde danach von dem Energiesteuergesetz abgelöst. vgl. Energiesteuer

    II. Finanzwissenschaftliche Beurteilung:

    1. Einnahmepolitik: a) Die M. nimmt unter den Verbrauchsteuern den ersten Rang ein.

    b) Dieses Aufkommen wurde überwiegend aus der Besteuerung von Kraftstoffen erzielt (89 Prozent), kaum dagegen aus Erdgas (6,6 Prozent) und leichtem Heizöl (4,5 Prozent).

    2. Strukturpolitik: Eine Sondersteuer der M. („Heizölsteuer”) verfolgte seit ihrer Einführung den Zweck, die Wettbewerbsposition der Kohle gegenüber dem eingeführten Öl zu stärken. Nach dem Scheitern dieser Absicht hat die Heizölsteuer ihre Funktion gewechselt; sie kann eingesetzt werden zum Zwecke der Energie- und Umweltpolitik.

    3. Energiepolitik: Als Teil einer bisher noch nicht bestehenden systematischen Energiebesteuerung. Diese könnte durch Preiserhöhung Knappheitssignale setzen, um den Energieverbrauch einzudämmen.

    4. Umweltpolitik: Durch die unter Abschnitt 2 dargestellte Steuersenkung für unverbleiten Vergaserkraftstoff ergeben sich verbrauchslenkende Möglichkeiten, die die Maßnahmen aus der Reform der Kraftfahrzeugsteuer unterstützen. Allerdings wird die Steuersenkung teilweise dadurch konterkariert, dass Umsatzsteuer von der Mineralölsteuer erhoben wird.

    5. Steuersystematik: a) Durch die Erhebung von Umsatzsteuer auf den Kraftstoffpreis und Mineralölsteuer entsteht eine Kaskadenwirkung.

    b) Die Zweckbindung der M. für die Verkehrswegefinanzierung macht sie zu einer „Beitragsteuer” (Haller) und damit aus steuerpsychologischen Gründen zu einer Steuer, bei der einer Erhöhung nicht der sonst zu erwartende Steuerwiderstand entgegengebracht wird.

    c) Der Charakter der M. als Mengensteuer macht sie für Preiserhöhungen unempfindlich, so dass ihr Aufkommen nur mit zunehmendem Verbrauch wächst. Haben verbrauchsdämpfende Maßnahmen zum Zwecke der Umweltschonung Erfolg, so dürfte das fiskalische Ziel berührt werden.

    IV. Aufkommen:

    43.187,7 Mio. Euro (2003), 42.192,5 Mio. Euro (2002), 40.490 Mio. Euro (2001), 37.826,3 Mio. Euro (2000), 33.176,6 Mio. Euro (1995), 17.701,6 Mio. Euro (1990), 12.537 Mio. Euro (1985), 10.917 Mio. Euro (1980), 8.754 Mio. Euro (1975), 5.886 Mio. Euro (1970), 3.798 Mio. Euro (1965), 1.362 Mio. Euro (1960), 581 Mio. Euro (1955), 37 Mio Euro (1950).

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