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Mittelstandspolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: (Wirtschafts-)Politische Maßnahmen zugunsten mittelständischer Unternehmen verwandt (Unterstützung des Mittelstands).

    2. Ziele: a) Bestandspflege: Erhaltung mittelständischer Strukturen z.B. durch Schutz vor Verdrängungskonkurrenz der Großunternehmen.

    b) Ausgleich unternehmensgrößenbedingter Wettbewerbsnachteile: Die Marktposition kleiner und mittlerer Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager ist aufgrund ihres geringen wirtschaftlichen Gewichts schwach im Vergleich zur Marktposition großer Unternehmen.

    c) Schaffung günstiger Bedingungen für ein kontinuierliches Nachwachsen kleiner Unternehmen (Erneuerung des Unternehmensbestandes).

    3. Instrumente: a) Wettbewerbs- und ordnungspolitische I., die die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen verbessern: Die Instrumente der Wettbewerbspolitik, v.a. Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrollen und Schutz vor unlauterem Wettbewerb, können auch für Ziele der Mittelstandspolitik eingesetzt werden. Differenzierte Systeme der Unternehmensbesteuerung zur systematischen steuerlichen Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (in der Bundesrepublik Deutschland nur ansatzweise im Rahmen der Gewerbesteuer). Ausnahmebestimmungen oder vereinfachte Verfahren bei Regulierungstatbeständen (z.B. Vorschriften der Gewerbeordnung, Erleichterungen beim Vollzug von Umweltschutzauflagen).

    b) Spezifische Fördermaßnahmen zur Erleichterung unternehmerischer Entscheidungs- und Anpassungsprozesse: Mittelstandsförderung.

    c) Fördermaßnahmen zugunsten des unternehmerischen Nachwuchses: Existenzgründungsförderung.

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