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Modernisierung von Altbauten
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Die Modernisierung von Altbauten unterliegt bereits seit dem Wirksamwerden der Energieeinsparverordnung 2009 besonderen Erfordernissen:
- bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster) wurden die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent verschärft,
- nach Sanierung musste der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent reduziert werden und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als bisher,
- Nachtstromspeicherheizungen müssen unter Umständen ausgetauscht werden.
Da die Anforderungen bei der Sanierung/Modernisierung von Außenbauteilen bereits sehr anspruchsvoll sind und das zu erwartende Einsparpotenzial bei einer zusätzlichen Verschärfung dieser Auflagen nur gering wäre, hat der Gesetzgeber in der EnEV 2014 und auch im Gebäudeenergiegesetz 2020 keine Änderungen vorgenommen. Die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel (Jahrgänge älter als 1991 bzw. älter als 30 Jahre) wurde erweitert.
Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sogenannten 65 Prozent - Erneuerbare Energien-Vorgabe - soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Die neuen Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1.1.2024. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet. Bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Seitens der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen vielfältige Fördermöglichkeiten für Bestandsimmobilien zur Verfügung, z.B.:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Energieeffizientes Sanieren
- Wohnkomfort, Einbruchsschutz und Barrierereduzierung
- Erneuerbare Energien
- Altersgerechtes Umbauen
- Photovoltaik
- Heizen mit Erneuerbaren Energien
Vgl. auch Nachrüstungspflicht in Altbauten.
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